ErwGr. 4

REG_2011_310 · zur Änderung der Anhänge II und III der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Rückstandshöchstgehalte für Aldicarb, Bromopropylat, Chlorfenvinphos, Endosulfan, EPTC, Ethion, Fenthion, Fomesafen, Methabenzthiazuron, Methidathion, Simazin, Tetradifon und Triforin in oder auf bestimmten Erzeugnissen

Die Kommission hat die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (nachfolgend „die Behörde“) ersucht, eine Stellungnahme zu den auf Verwendungen in Drittländern beruhenden Codex-Höchstgehalten für Bromopropylat, Methidathion und Triforin abzugeben und dabei insbesondere die Gefahren für Verbraucher und, soweit relevant, Tiere zu prüfen. Die mit Gründen versehene Stellungnahmen der Behörde zu diesen Wirkstoffe wurden der Kommission und den Mitgliedstaaten übermittelt und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.08.2025

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