ErwGr. 2

REG_2011_836 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 333/2007 zur Festlegung der Probenahmeverfahren und Analysemethoden für die amtliche Kontrolle des Gehalts an Blei, Cadmium, Quecksilber, anorganischem Zinn, 3-MCPD und Benzo(a)pyren in Lebensmitteln

Das Wissenschaftliche Gremium für Kontaminanten in der Lebensmittelkette bei der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat am 9. Juni 2008 ein Gutachten zu polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen in Lebensmitteln abgegeben (3). Darin kam die EFSA zu dem Schluss, dass Benzo(a)pyren kein geeigneter Marker für das Vorkommen polyzyklischer aromatischer Kohlenwasserstoffe (PAK) in Lebensmitteln ist und dass sich ein System mit vier oder acht spezifischen Stoffen am besten als Marker für PAK in Lebensmitteln eignen würde. Die EFSA folgerte ferner, dass ein System mit acht Stoffen keinen großen Mehrwert gegenüber einem System mit vier Stoffen biete.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.08.2025

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