ErwGr. 4

REG_2011_836 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 333/2007 zur Festlegung der Probenahmeverfahren und Analysemethoden für die amtliche Kontrolle des Gehalts an Blei, Cadmium, Quecksilber, anorganischem Zinn, 3-MCPD und Benzo(a)pyren in Lebensmitteln

Die Verordnung (EG) Nr. 333/2007 der Kommission (5) enthält nur Leistungskriterien für die Analyse auf Benzo(a)pyren. Es müssen daher Leistungskriterien für die Analyse der anderen drei Stoffe festgelegt werden, für die die Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 jetzt Höchstgehalte festlegt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.08.2025

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