ErwGr. 3

REG_2011_836 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 333/2007 zur Festlegung der Probenahmeverfahren und Analysemethoden für die amtliche Kontrolle des Gehalts an Blei, Cadmium, Quecksilber, anorganischem Zinn, 3-MCPD und Benzo(a)pyren in Lebensmitteln

Folglich wurde die Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 durch die Verordnung (EU) Nr. 835/2011 der Kommission (4) dahin gehend geändert, dass Höchstgehalte für die Gesamtheit von vier polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (Benzo(a)pyren, Benz(a)anthracen, Benzo(b)fluoranthen und Chrysen) festgelegt wurden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.08.2025

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