ErwGr. 5

REG_2011_836 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 333/2007 zur Festlegung der Probenahmeverfahren und Analysemethoden für die amtliche Kontrolle des Gehalts an Blei, Cadmium, Quecksilber, anorganischem Zinn, 3-MCPD und Benzo(a)pyren in Lebensmitteln

Das Referenzlaboratorium der Europäischen Union für polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (EU-RL PAK) hat gemeinsam mit den nationalen Referenzlaboratorien eine Umfrage unter den amtlichen Kontrolllabors durchgeführt, um zu beurteilen, welche Leistungskriterien für die Analyse von Benzo(a)pyren, Benz(a)anthracen, Benzo(b)fluoranthen und Chrysen in entsprechenden Lebensmittelmatrizen erreichbar wären. Das Ergebnis dieser Umfrage hat das EU-RL PAK im Bericht „Performance characteristics of analysis methods for the determination of 4 polycyclic aromatic hydrocarbons in food“ (6) zusammengefasst. Die Umfrage hat ergeben, dass sich die derzeit für die Analyse auf Benzo(a)pyren geltenden Leistungskriterien auch für die anderen drei Stoffe eignen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.08.2025

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