Art. 11a

REG_2013_1023 · zur Änderung des Statuts der Beamten der Europäischen Union und der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union

Zum Zweck der Anwendung von Artikel 4 Absatz 6, Artikel 10 Absatz 2 und Artikel 11 Absatz 2 dieses Anhangs wird der bewegliche Durchschnitt bis 2020 anhand des nachstehenden Zeitrahmens berechnet:
Im Jahr 2014 – 16 Jahre
Im Jahr 2015 – 18 Jahre
Im Jahr 2016 – 20 Jahre
Im Jahr 2017 – 22 Jahre
Im Jahr 2018 – 24 Jahre
Im Jahr 2019 – 26 Jahre
Im Jahr 2020 – 28 Jahre"

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.06.2025

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