Art. 30 – Überprüfung

REG_2013_1257 · über das Recycling von Schiffen und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 und der Richtlinie 2009/16/EG

(1)Die Kommission bewertet, welche Verstöße gegen diese Verordnung in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2008/99/EG aufgenommen werden sollten, um die Gleichwertigkeit der Bestimmungen über Verstöße zwischen dieser Verordnung und der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 zu erreichen. Die Kommission erstattet dem Europäischen Parlament und dem Rat bis zum 31. Dezember 2014 Bericht über ihre Erkenntnisse und ergänzt ihren Bericht gegebenenfalls durch einen Gesetzgebungsvorschlag.
(2)Die Kommission überprüft diese Verordnung spätestens 18 Monate vor dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Hongkonger Übereinkommens und unterbreitet gleichzeitig alle geeigneten Gesetzgebungsvorschläge. Bei dieser Überprüfung wird der Aufnahme von Abwrackeinrichtungen, die gemäß dem Hongkonger Übereinkommen zugelassen wurden, in die europäische Liste Rechnung getragen, um Doppelarbeit und unnötigen Verwaltungsaufwand zu vermeiden.
(3)Die Kommission überprüft diese Verordnung kontinuierlich und unterbreitet gegebenenfalls rechtzeitig Vorschläge, mit denen auf Entwicklungen in Bezug auf internationale Übereinkünfte — einschließlich des Baseler Übereinkommens — eingegangen wird, wenn sich dies als notwendig erweist.
(4)Ungeachtet des Absatzes 2 unterbreitet die Kommission innerhalb von fünf Jahren ab dem Zeitpunkt des Beginns der Anwendung dieser Verordnung dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht über die Anwendung dieser Verordnung, der gegebenenfalls durch Gesetzgebungsvorschläge ergänzt wird, mit denen sichergestellt werden soll, dass die Ziele der Verordnung erreicht werden und ihre Wirkung gewährleistet und gerechtfertigt ist.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 19.06.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 30 REG_2013_1257 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 30 REG_2013_1257 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.