Art. 29 – Finanzieller Anreiz

REG_2013_1257 · über das Recycling von Schiffen und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 und der Richtlinie 2009/16/EG

Die Kommission unterbreitet dem Europäischen Parlament und dem Rat bis zum 31. Dezember 2016 einen Bericht über die Machbarkeit eines Finanzierungsinstruments, das ein sicheres und umweltschonendes Schiffsrecycling fördern würde, und ergänzt den Bericht gegebenenfalls durch einen Gesetzgebungsvorschlag.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 19.06.2025

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