ErwGr. 16

REG_2013_1257 · über das Recycling von Schiffen und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 und der Richtlinie 2009/16/EG

Die Mitgliedstaaten sollten Maßnahmen treffen, um zu vermeiden, dass die Vorschriften für das Schiffsrecycling umgangen werden, und um die Transparenz des Schiffsrecyclings zu verbessern. Gemäß dem Hongkonger Übereinkommen sollten sie Informationen über Schiffe, für die eine Inventarbescheinigung ausgestellt wurde oder für die eine Abschlusserklärung eingegangen ist, sowie Informationen über illegales Schiffsrecycling und die diesbezüglich von ihnen getroffenen Folgemaßnahmen mitteilen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 19.06.2025

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