ErwGr. 19

REG_2013_1257 · über das Recycling von Schiffen und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 und der Richtlinie 2009/16/EG

Im Interesse des Schutzes der menschlichen Gesundheit und der Umwelt und in Anbetracht des Verursacherprinzips sollte die Kommission die Machbarkeit der Einführung eines Finanzierungsmechanismus prüfen, der flaggenunabhängig für alle Schiffe gilt, die einen Hafen oder Ankerplatz eines Mitgliedstaats anlaufen, um Ressourcen zu schaffen, die das umweltgerechte Recycling und die umweltgerechte Behandlung von Schiffen erleichtern würden, ohne dass dadurch Anreize für Ausflaggungen geschaffen werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 19.06.2025

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