Art. 31 – Durchführungsbefugnisse nach dem Prüfverfahren

REG_2013_1308 · über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 922/72, (EWG) Nr. 234/79, (EG) Nr. 1037/2001 und (EG) Nr. 1234/2007

Die Kommission kann Durchführungsrechtsakte zur Festlegung der erforderlichen Maßnahmen für die Anwendung dieses Abschnitts erlassen, die Folgendes betreffen:
a)die Durchführung von Arbeitsprogrammen und die Änderungen dieser Programme;
b)die Zahlung der Beihilfe, einschließlich der Beihilfevorschüsse;
c)das Verfahren für die Leistung der Sicherheit und den Betrag dieser Sicherheit, wenn ein Antrag auf Genehmigung eines Arbeitsprogramms vorgelegt und ein Beihilfevorschuss gezahlt wird.
Diese Durchführungsrechtsakte werden gemäß dem in Artikel 229 Absatz 2 genannten Prüfverfahren erlassen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 19.06.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 31 REG_2013_1308 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 31 REG_2013_1308 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.