ErwGr. 8

REG_2013_1385 · zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 850/98 und (EG) Nr. 1224/2009 des Rates sowie der Verordnungen (EG) Nr. 1069/2009, (EU) Nr. 1379/2013 und (EU) Nr. 1380/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates aufgrund der Änderung des Status von Mayotte gegenüber der Europäischen Union

Hinsichtlich der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates (7) ist darauf hinzuweisen, dass Mayotte über keine industriellen Kapazitäten zur Verarbeitung von tierischen Nebenprodukten verfügt. Daher sollte Frankreich ein Zeitraum von fünf Jahren eingeräumt werden, um die erforderliche Infrastruktur für Identifizierung, Handhabung, Transport, Behandlung und Entsorgung tierischer Nebenprodukte in Mayotte in vollem Einklang mit der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 aufzubauen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 18.06.2025

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