Art. 17 – Reis

REG_2013_228 · über Sondermaßnahmen im Bereich der Landwirtschaft zugunsten der Regionen in äußerster Randlage der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 247/2006 des Rates

Auf die Einfuhr von für den dortigen Verbrauch bestimmten Erzeugnissen der KN-Codes 1006 10 , 1006 20 und 1006 40 00 in das französische überseeische Departement Réunion werden keine Einfuhrzölle erhoben.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 19.06.2025

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