ErwGr. 16

REG_2013_294 · zur Änderung und Berichtigung der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte sowie zur Durchführung der Richtlinie 97/78/EG des Rates hinsichtlich bestimmter gemäß der genannten Richtlinie von Veterinärkontrollen an der Grenze befreiter Proben und Waren

Zwecks Förderung wissenschaftlicher Forschung und insbesondere der Forschung zur biologischen Vielfalt sollte für Referenzarchive, wissenschaftliche Organisationen und Museen in Bezug auf Sammlung, Transport und Verwendung von in Medien konservierten, in Mikroskopträgern komplett eingeschlossenen oder als verarbeitete genetische Proben verwendeten Tieren oder Teilen von Tieren eine Ausnahmeregelung gelten. Die Anforderungen an Jagdtrophäen und andere Tierpräparate in Anhang XIII Kapitel VI der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 sollten entsprechend geändert werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 29.01.2026

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