ErwGr. 43

REG_2013_462 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 über Ratingagenturen

Die Kommission sollte auf der Grundlage der Entwicklungen des Marktes dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht vorlegen, in dem die Angemessenheit und Wege zur Unterstützung einer öffentlichen europäischen Ratingagentur, die für die Bewertung der Bonität der Staatsschulden von Mitgliedstaaten zuständig wäre, und/oder einer Europäischen Ratingstiftung, die für alle sonstigen Ratings zuständig wäre, erkundet werden. Die Kommission sollte gegebenenfalls geeignete Gesetzgebungsvorschläge unterbreiten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 24.06.2025

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