ErwGr. 25

REG_2013_549 · zum Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen auf nationaler und regionaler Ebene in der Europäischen Union

Die meisten statistischen Aggregate, die im Rahmen der wirtschaftspolitischen Steuerung der Union verwendet werden, insbesondere im Rahmen der Verfahren bei einem übermäßigen Defizit und bei makroökonomischen Ungleichgewichten, werden unter Bezugnahme auf das ESVG festgelegt. Wenn im Rahmen dieser Verfahren Daten und Berichte vorgelegt werden, sollte die Kommission angemessen darüber informieren, wie sich Änderungen in der Methodik des ESVG 2010, die durch delegierte Rechtsakte gemäß den Bestimmungen dieser Verordnung vorgenommen werden, auf die entsprechenden Aggregate auswirken.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 24.06.2025

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