ErwGr. 26

REG_2013_549 · zum Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen auf nationaler und regionaler Ebene in der Europäischen Union

Um die Zuverlässigkeit und die Vergleichbarkeit der Daten des ESVG zu Forschung und Entwicklung sicherzustellen, wird die Kommission in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten bis Ende Mai 2013 bewerten, ob die Daten zu Forschung und Entwicklung sowohl zu den jeweiligen Preisen als auch preisbereinigt ein für die Zwecke der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen ausreichendes Qualitätsniveau erreicht haben.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 24.06.2025

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