ErwGr. 25

REG_2013_608 · zur Durchsetzung der Rechte geistigen Eigentums durch die Zollbehörden und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1383/2003 des Rates

Mit dieser Verordnung wird die Möglichkeit eingeführt, dass die Zollbehörden die Beförderung von Waren, die vernichtet werden sollen, zwischen verschiedenen Orten des Zollgebiets der Union unter zollamtlicher Überwachung zum Zweck der Vernichtung zulassen. Die Zollbehörden können ferner beschließen, diese Waren zur Wiederverwertung oder zur Verwendung der Waren außerhalb des geschäftlichen Verkehrs, auch zu Sensibilisierungs-, Schulungs- und Bildungszwecken, in den zollrechtlich freien Verkehr zu überführen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 19.06.2025

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