Art. 18 – Finanzierung

REG_2013_883 · über die Untersuchungen des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF) und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1073/1999 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (Euratom) Nr. 1074/1999 des Rates

Die dem Amt zur Verfügung gestellten Gesamtmittel, die auch die Mittel für den Überwachungsausschuss und sein Sekretariat beinhalten, werden in eine besondere Haushaltslinie des Einzelplans „Kommission“ des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union eingestellt und in einem Anhang zu diesem Einzelplan aufgeschlüsselt.
Der Stellenplan des Amtes, der das Sekretariat des Überwachungsausschusses mit einschließt, wird dem Stellenplan der Kommission beigefügt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 18.06.2025

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