ErwGr. 11

REG_2014_1144 · über Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen für Agrarerzeugnisse im Binnenmarkt und in Drittländern und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 3/2008 des Rates

Im Zeitraum von 2001 bis 2011 wurden nur 30 % der Mittel für Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen für auf Drittlandsmärkte ausgerichtete Maßnahmen eingesetzt, obwohl diese Märkte ein beachtliches Wachstumspotenzial bieten. Es sind daher Bestimmungen erforderlich, um insbesondere durch eine verstärkte finanzielle Unterstützung die Durchführung einer größeren Zahl von Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen für Agrarerzeugnisse der Union in Drittländern zu fördern.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.06.2025

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