ErwGr. 12

REG_2014_1144 · über Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen für Agrarerzeugnisse im Binnenmarkt und in Drittländern und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 3/2008 des Rates

Damit die durchgeführten Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen tatsächlich greifen, sollten sie in Informations- und Absatzförderungsprogramme eingebunden sein. Diese Programme wurden bisher von Branchen oder Dachverbänden vorgelegt. Um die Zahl der vorgeschlagenen Maßnahmen zu erhöhen und deren Qualität zu verbessern, sollten auch die Erzeugerorganisationen sowie deren Vereinigungen und Stellen der Agrar- und Ernährungswirtschaft als Begünstigte in Betracht kommen, deren Ziele und Tätigkeiten in der Bereitstellung von Informationen über und in der Förderung von Agrarerzeugnissen bestehen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.06.2025

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