Anhang III – Spezifische Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von NWLA gemäß Artikel 3 Absätze 2 und 4

REG_2014_1253 · zur Durchführung der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Lüftungsanlagen

1.Vom 1. Januar 2016 an gilt: — Alle Lüftungsanlagen, außer solchen mit doppeltem Verwendungszweck, sind mit Mehrstufenantrieb oder Drehzahlregelung auszustatten. — Alle ZLA müssen über ein WRS verfügen. — Alle WRS müssen über eine Einrichtung zur thermischen Umgehung verfügen. — Die Mindestrückwärmezahl ηt_nwla aller WRS außer Kreislauf-Verbund-WRS in ZLA muss 67 % und der Effizienzbonus E = (ηt_nwla – 0,67) * 3 000 betragen, wenn die Rückwärmezahl ηt_nwla wenigstens 67 % beträgt, anderenfalls ist E = 0. — Die Mindestrückwärmezahl ηt_nwla von Kreislauf-Verbund-WRS in ZLA muss 63 % und der Effizienzbonus E = (ηt_nwla – 0,63) * 3 000 betragen, wenn die Rückwärmezahl ηt_nwla wenigstens 63 % beträgt, anderenfalls ist E = 0. — Die Mindestventilatoreffizienz für ELA (ηνu ) beträgt — 6,2 % * ln(P) + 35,0 %, wenn P ≤ 30 kW und — 56,1 %, wenn P > 30 kW. — Die höchste innere spezifische Ventilatorleistung von Lüftungsbauteilen (SVLint_limit ) in W/(m3/s) beträgt — für eine ZLA mit Kreislauf-Verbund-WRS — 1 700 + E – 300 * qnom /2 – F, wenn qnom < 2 m3/s und — 1 400 + E – F, wenn qnom ≥ 2 m3/s; — für eine ZLA mit anderem WRS — 1 200 + E – 300 * qnom /2 – F, wenn qnom < 2 m3/s und — 900 + E – F, wenn qnom ≥ 2 m3/s; — 250 für eine ELA, die mit einem Filter betrieben werden soll.
2.Vom 1. Januar 2018 an gilt: — Alle Lüftungsanlagen, außer solchen mit doppeltem Verwendungszweck, sind mit Mehrstufenantrieb oder Drehzahlregelung auszustatten. Alle ZLA müssen über ein WRS verfügen. Alle WRS müssen über eine Einrichtung zur thermischen Umgehung verfügen. — Die Mindestrückwärmezahl ηt_nwla aller WRS außer Kreislauf-Verbund-WRS in ZLA muss 73 % und der Effizienzbonus E = (ηt_nwla – 0,73) * 3 000 betragen, wenn die Rückwärmezahl ηt_nwla wenigstens 73 % beträgt, anderenfalls ist E = 0. — Die Mindestrückwärmezahl ηt_nwla von WRS in ZLA muss 68 % und der Effizienzbonus E = (ηt_nwla – 0,68) * 3 000 betragen, wenn die Rückwärmezahl ηt_nwla wenigstens 68 % beträgt, anderenfalls ist E = 0. — Die Mindestventilatoreffizienz für ELA (ηνu ) beträgt — 6,2 % * ln(P) + 42,0 %, wenn P ≤ 30 kW und — 63,1 %, wenn P > 30 kW. — Die höchste innere spezifische Ventilatorleistung von Lüftungsbauteilen (SVLint_limit ) in W/(m3/s) beträgt — für eine ZLA mit Kreislauf-Verbund-WRS — 1 600 + E – 300 * qnom /2 – F, wenn qnom < 2 m3/s und — 1 300 + E – F, wenn qnom ≥ 2 m3/s; — für eine ZLA mit anderem WRS — 1 100 + E – 300 * qnom /2 – F, wenn qnom < 2 m3/s und — 800 + E – F, wenn qnom ≥ 2 m3/s; — 230 für eine ELA, die mit einem Filter betrieben werden soll. — Gehört zur Konfiguration ein Filter, ist das Produkt mit einer optischen Anzeige- oder akustischen Warnvorrichtung in der Steuerung auszustatten, die ausgelöst wird, sobald der Druckabfall am Filter den höchstzulässigen Wert überschreitet.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.06.2025

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