Anhang V – Informationsanforderungen für NWLA gemäß Artikel 4 Absatz 2

REG_2014_1253 · zur Durchführung der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Lüftungsanlagen

1.Vom 1. Januar 2016 an sind die folgenden Produktinformationen bereitzustellen: a) Name oder Handelsmarke des Herstellers; b) Modellkennung des Herstellers, d. h. der üblicherweise alphanumerische Code, der ein bestimmtes Nichtwohnraumlüftungsanlagenmodell von anderen Modellen mit dem gleichen Warenzeichen oder Lieferantennamen unterscheidet; c) Angabe des Typs gemäß Artikel 2 dieser Verordnung (WLA oder NWLA, ELA oder ZLA); d) Art des eingebauten oder einzubauenden Antriebs (Mehrstufenantrieb oder Drehzahlregelung); e) Art des WRS (Kreislauf-Verbund, anderes, keines); f) thermischer Übertragungsgrad der Wärmerückgewinnung (in % oder „entfällt“, falls die Anlage über kein Wärmerückgewinnungssystem verfügt); g) Nenn-Luftvolumenstrom der NWLA in m3/s; h) tatsächliche elektrische Eingangsleistung (kW); i) SVLint in W/(m3/s); j) Anströmgeschwindigkeit in m/s bei Auslegungs-Luftvolumenstrom; k) Nennaußendruck (Δps, ext) in Pa; l) innerer Druckabfall von Lüftungsbauteilen (Δps,int) in Pa; m) fakultativ: innerer Druckabfall von Nichtlüftungsbauteilen (Δps,add) in Pa; n) statischer Wirkungsgrad von gemäß der Verordnung (EU) Nr. 327/2011 verwendeten Ventilatoren; o) Angabe der äußeren Höchstleckluftrate ( %) des Gehäuses von Lüftungsanlagen und der inneren Höchstleckluftquote (%) von Zwei-Richtung-Lüftungsanlagen oder Übertragung (nur für regenerative Wärmetauscher); in beiden Fällen Messung oder Berechnung nach der Druckprüfungsmethode oder der Spurengasprüfmethode beim angegebenen Anlagendruck; p) energetische Eigenschaften, vorzugsweise Energieeinstufung, der Filter (Angabe über den berechneten jährlichen Energieverbrauch); q) Beschreibung der optischen Filterwarnanzeige für NWLA, die mit Filtern betrieben werden sollen, einschließlich eines schriftlichen Hinweises darauf, wie wichtig regelmäßige Filterwechsel für die Leistung und Energieeffizienz der Anlage sind; r) bei für die Verwendung in Gebäuden gekennzeichneten NWLA Angabe des Gehäuse-Schallleistungspegels (LWA), gerundet auf die nächste ganze Zahl; s) Internetanschrift für Anweisungen zur Zerlegung wie in Nummer 3 aufgeführt.
2.Die unter Nummer 1 Buchstaben a bis s aufgeführten Angaben müssen verfügbar sein: — in den technischen Unterlagen zu NWLA und — auf frei zugänglichen Websites von Herstellern, ihren Bevollmächtigten und Einführern.
3.Auf der frei zugänglichen Website des Herstellers müssen ausführliche Anweisungen unter anderem zu folgenden Punkten verfügbar sein: Bezeichnung der Werkzeuge, die für eine händische Vormontage/Zerlegung von Permanentmagnetmotoren, elektronischen Bauteilen (gedruckten Verdrahtungsplatten/gedruckten Schaltungen und Anzeigen > 10 g oder > 10 cm2), Batterien und größeren Kunststoffteilen (100 g) zwecks effizienter Materialrückführung erforderlich sind, außer für solche Modelle, von denen weniger als fünf Einheiten jährlich hergestellt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.06.2025

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