Anhang IV – Informationsanforderungen für WLA gemäß Artikel 4 Absatz 1

REG_2014_1253 · zur Durchführung der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Lüftungsanlagen

1.Vom 1. Januar 2016 an sind die folgenden Produktinformationen bereitzustellen: a) Name oder Warenzeichen des Lieferanten; b) Modellkennung des Lieferanten, d. h. der üblicherweise alphanumerische Code, der ein bestimmtes Wohnraumlüftungsanlagenmodell von anderen Modellen des gleichen Warenzeichens oder mit dem gleichen Lieferantennamen unterscheidet; c) spezifischer Energieverbrauch (SEV) in kWh/(m2 · a) für jede anwendbare Klimazone und SEV-Klasse; d) Angabe des Typs gemäß Artikel 2 dieser Verordnung (WLA oder NWLA, eine Richtung oder zwei Richtungen); e) Art des eingebauten oder einzubauenden Antriebs (Mehrstufenantrieb oder Drehzahlregelung); f) Art des Wärmerückgewinnungssystems (rekuperativ, regenerativ, keines); g) Temperaturänderungsgrad der Wärmerückgewinnung (in % oder „entfällt“, falls die Anlage über kein Wärmerückgewinnungssystem verfügt); h) Höchster Luftvolumenstrom in m3/h: i) elektrische Eingangsleistung des Ventilatorantriebs, einschließlich gegebenenfalls vorhandener Motorsteuereinrichtungen bei höchstem Luftvolumenstrom (W); j) Schallleistungspegel (WLA), gerundet auf die nächste ganze Zahl; k) Bezugs-Luftvolumenstrom in m3/s; l) Bezugsdruckdifferenz in Pa; m) SEL in W/(m3/h); n) Steuerungsfaktor und Steuerungtypologie gemäß den einschlägigen Definitionen und der Klassifikation in Anhang VIII Tabelle 1; o) Angabe der inneren und äußeren Höchstleckluftquotenraten (%) für Zwei-Richtung-Lüftungsanlagen oder Übertragung (nur für regenerative Wärmetauscher) und äußere Leckluftraten (%) für Ein-Richtung-Lüftungsanlagen mit Kanalanschlussstutzen; p) Mischrate von Zwei-Richtung-Lüftungsanlagen ohne Kanalanschlussstutzen, die weder auf der Zuluft- noch auf der Abluftseite mit einem Kanalanschluss ausgestattet werden sollen; q) Lage und Beschreibung der optischen Filterwarnanzeige für WLA, die mit Filter betrieben werden sollen, einschließlich eines schriftlichen Hinweises darauf, wie wichtig regelmäßige Filterwechsel für die Leistung und Energieeffizienz der Anlage sind; r) für Ein-Richtung-Lüftungsanlagen Anweisungen zur Anbringung regelbarer Außenluft- bzw. Fortluftgitter an der Fassade für die Außenluftzufuhr/Abluftentsorgung; s) Internetanschrift für Anweisungen zur Zerlegung wie in Nummer 3 aufgeführt; t) nur für Anlagen ohne Kanalanschlussstutzen: Druckschwankungsempfindlichkeit des Luftstroms bei +20 Pa und – 20 Pa; u) nur für Anlagen ohne Kanalanschlussstutzen: Luftdichtheit zwischen innen und außen in m3/h.
2.Die unter Nummer 1 aufgeführten Angaben müssen verfügbar sein: — in den technischen Unterlagen zu WLA und — auf frei zugänglichen Websites von Herstellern, ihren Bevollmächtigten oder Einführern.
3.Auf der frei zugänglichen Website des Herstellers müssen ausführliche Anweisungen unter anderem zu folgenden Punkten verfügbar sein: Bezeichnung der Werkzeuge, die für eine händische Zerlegung von Permanentmagnetmotoren, elektronischen Bauteilen (gedruckten Verdrahtungsplatten/gedruckten Schaltungen und Anzeigen > 10 g oder > 10 cm2), Batterien und größeren Kunststoffteilen (< 100 g) zwecks effizienter Materialrückführung erforderlich sind, außer für solche Modelle, von denen weniger als fünf Einheiten jährlich hergestellt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.06.2025

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