ErwGr. 6

REG_2014_1351 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 692/2014 über restriktive Maßnahmen als Reaktion auf die rechtswidrige Eingliederung der Krim und Sewastopols durch Annexion

Die Verbote und Beschränkungen dieser Verordnung können nicht so ausgelegt werden, dass sie den Transit durch das Gebiet der Krim oder Sewastopols durch natürliche oder juristische Personen oder Einrichtungen der Union verbieten oder beschränken.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.06.2025

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