ErwGr. 2

REG_2014_1374 · über die statistischen Berichtspflichten der Versicherungsgesellschaften

Versicherungsgesellschaften werden statistische Berichtspflichten auferlegt, damit der EZB angemessene Statistiken über die Finanzgeschäfte des Teilsektors Versicherungsgesellschaften in den Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist (nachfolgend die „Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets“), zur Verfügung stehen, wobei diese Mitgliedstaaten als ein Wirtschaftsraum angesehen werden. Die Erhebung statistischer Daten über Versicherungsgesellschaften ist erforderlich, um regelmäßigem sowie ad-hoc auftretenden analytischem Bedarf zu entsprechen, die EZB im Rahmen der Durchführung der monetären und finanziellen Analyse zu unterstützen, und sie dient dem Beitrag des ESZB zur Stabilität des Finanzsystems.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 24.06.2025

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