ErwGr. 4

REG_2014_1374 · über die statistischen Berichtspflichten der Versicherungsgesellschaften

Um den Meldeaufwand für Versicherungsgesellschaften gering zu halten, sollten NZBen befugt sein, deren Berichtspflichten gemäß dieser Verordnung mit den Berichtspflichten gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1011/2012 der Europäischen Zentralbank (EZB/2012/24) (3) zu kombinieren.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 24.06.2025

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