ErwGr. 3

REG_2014_1374 · über die statistischen Berichtspflichten der Versicherungsgesellschaften

Die NZBen sollten befugt sein, Daten über Versicherungsgesellschaften bei dem tatsächlichen Kreis der Berichtspflichtigen als Teil eines breiteren statistischen Berichtsrahmens zu erheben, sofern die Erfüllung der von der EZB auferlegten statistischen Berichtspflichten dadurch nicht beeinträchtigt wird. In diesen Fällen ist es angebracht, Transparenz zu gewährleisten, indem die Berichtspflichtigen über die verschiedenen statistischen Zwecke unterrichtet werden, zu denen die Daten erhoben werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 24.06.2025

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