ErwGr. 1

REG_2014_248 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 in Bezug auf die Umstellung auf unionsweite Überweisungen und Lastschriften

Die Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (3) stellt zusammen mit der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates (4) einen wichtigen Schritt zur Vollendung des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums (SEPA) dar, in dem nicht zwischen grenzübergreifenden und inländischen Zahlungen unterschieden wird. Hauptziel der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 ist es, von den nationalen Überweisungs- und Lastschriftsystemen auf die harmonisierten SEPA-Überweisungen und -Lastschriften umzustellen, indem die Unionsbürger unter anderem eine einheitliche internationale Kontonummer (IBAN) erhalten, die bei allen auf Euro lautenden SEPA-Überweisungen und -Lastschriften verwendet werden kann.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.06.2025

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