ErwGr. 2

REG_2014_248 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 in Bezug auf die Umstellung auf unionsweite Überweisungen und Lastschriften

Um den Zahlungsdienstleistern und Zahlungsdienstnutzern ausreichend Zeit für die Anpassung ihrer Prozesse an die technischen Anforderungen der SEPA-Überweisungen und -Lastschriften zu geben, legte die Verordnung (EU) Nr. 260/2012 den 1. Februar 2014 als Endtermin für die Umstellung auf den SEPA fest.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.06.2025

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