ErwGr. 4

REG_2014_248 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 in Bezug auf die Umstellung auf unionsweite Überweisungen und Lastschriften

Am 14. Mai 2013 wies der Rat „Wirtschaft und Finanzen“ in seinen Schlussfolgerungen erneut auf die Bedeutung der SEPA-Umstellung hin. Er stellte fest, dass die Umstellung auf den SEPA bei weitem noch nicht abgeschlossen sei und alle Marktteilnehmer sich unverzüglich bemühen müssten, die SEPA-Umstellung fristgerecht zum Abschluss zu bringen. Er verabschiedete einen Aktionsplan, in dem Händler, Unternehmen, KMU und öffentliche Verwaltungen aufgefordert wurden, unverzüglich die erforderlichen konkreten internen Maßnahmen zu treffen, um ihre Prozesse anzupassen und ihren Kunden ihre IBAN mitzuteilen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.06.2025

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