ErwGr. 3

REG_2014_248 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 in Bezug auf die Umstellung auf unionsweite Überweisungen und Lastschriften

Seit Erlass der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 haben die Kommission und die Europäische Zentralbank die Fortschritte bei der Umstellung auf den SEPA aufmerksam verfolgt. Es fanden mehrere Sitzungen mit Mitgliedstaaten, nationalen Behörden und Marktteilnehmern statt. Die Europäische Zentralbank hat anhand der von den nationalen Zentralbanken erhobenen Daten regelmäßig Berichte über die Fortschritte bei der Umstellung auf den SEPA veröffentlicht. Diese Berichte zeigen, dass eine Reihe von Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets gut vorankommt und dort fast 100 % des Überweisungsverkehrs schon nach den SEPA-Vorgaben abgewickelt wird. Die große Mehrheit der Zahlungsdienstleister gab an, die SEPA-Vorgaben bereits zu erfüllen. In mehreren anderen Mitgliedstaaten bleiben die Quoten jedoch hinter den Erwartungen zurück. Dies ist besonders bei SEPA-Lastschriften der Fall.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.06.2025

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