ErwGr. 3

REG_2014_452 · zur Festlegung von technischen Vorschriften und Verwaltungsverfahren für den Flugbetrieb von Drittlandsbetreibern gemäß der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates

Die Verordnung (EG) Nr. 216/2008 schreibt vor, dass Drittlandsbetreiber, wenn einschlägige ICAO-Normen nicht vorhanden sind, die einschlägigen grundlegenden Anforderungen der Anhänge I, III, IV und gegebenenfalls des Anhangs Vb der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 erfüllen müssen, sofern diese Anforderungen den aufgrund internationaler Übereinkünfte bestehenden Rechten dritter Länder nicht zuwiderlaufen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.06.2025

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