ErwGr. 6

REG_2014_452 · zur Festlegung von technischen Vorschriften und Verwaltungsverfahren für den Flugbetrieb von Drittlandsbetreibern gemäß der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates

Das Verfahren für die Genehmigung von Drittlandsbetreibern sollte einfach, angemessen, kostengünstig und wirksam sein und die Ergebnisse des Programms der ICAO zur Auditierung der Sicherheitsaufsicht (USOAP), von Vorfeldinspektionen und sonstiger anerkannter Informationen über Sicherheitsaspekte bezüglich Drittlandsbetreibern berücksichtigen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.06.2025

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