ErwGr. 5

REG_2014_452 · zur Festlegung von technischen Vorschriften und Verwaltungsverfahren für den Flugbetrieb von Drittlandsbetreibern gemäß der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates

Für die Zwecke von Erstgenehmigungen und der laufenden Überwachung muss die Agentur Bewertungen vornehmen und geeignete Maßnahmen ergreifen, um das Fortbestehen eines Verstoßes zu verhindern.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.06.2025

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