ErwGr. 7

REG_2014_452 · zur Festlegung von technischen Vorschriften und Verwaltungsverfahren für den Flugbetrieb von Drittlandsbetreibern gemäß der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates

Bewertungen von Drittlandsbetreibern, gegen die eine Betriebsuntersagung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2111/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates (2) verhängt wurde, können auch ein Audit vor Ort beim Betreiber umfassen. Für die Zwecke der Aufhebung der Aussetzung einer Genehmigung kann die Agentur eine Überprüfung des Drittlandsbetreibers in Betracht ziehen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.06.2025

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