ErwGr. 4

REG_2014_452 · zur Festlegung von technischen Vorschriften und Verwaltungsverfahren für den Flugbetrieb von Drittlandsbetreibern gemäß der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates

Die Verordnung (EG) Nr. 216/2008 schreibt vor, dass die Europäische Agentur für Flugsicherheit (nachstehend „die Agentur“) Genehmigungen erteilt und die von ihr erteilten Genehmigungen laufend überwacht. Diese Genehmigungen sind eine der Voraussetzungen für die Erteilung einer Betriebserlaubnis oder eines gleichwertigen Dokuments durch den jeweiligen EU-Mitgliedstaat im Rahmen bestehender Luftverkehrsabkommen zwischen EU-Mitgliedstaaten und Drittländern.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.06.2025

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