ErwGr. 6

REG_2014_468 · zur Einrichtung eines Rahmenwerks für die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Zentralbank und den nationalen zuständigen Behörden und den nationalen benannten Behörden innerhalb des einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM-Rahmenverordnung)

Um den jüngsten Entwicklungen des Unionsrechts im Bereich der Sanktionen und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zum Grundsatz der Trennung zwischen einer Untersuchungs- und Beschlussphase Rechnung zu tragen, richtet die EZB eine unabhängige Untersuchungsstelle ein, die eigenständig Verstöße gegen Aufsichtsvorschriften und -beschlüsse untersucht.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 19.06.2025

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