ErwGr. 3

REG_2014_505 · zur Änderung von Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Verwendung von Zuckerkulören (E 150a-d) in Bier und Malzgetränken

Zuckerkulöre sind Lebensmittelfarbstoffe, die derzeit zugelassen und in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 aufgeführt sind. Diese Zulassung berücksichtigt die annehmbare tägliche Aufnahmemenge (ADI), die 1987, 1990 und 1996 vom Wissenschaftlichen Ausschuss für Lebensmittel festgelegt wurde.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.06.2025

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