ErwGr. 8

REG_2014_505 · zur Änderung von Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Verwendung von Zuckerkulören (E 150a-d) in Bier und Malzgetränken

Bier ist in den Rechtsvorschriften der Union nicht definiert, und die nationalen Definitionen sind von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat unterschiedlich. Folglich könnte ein bestimmtes Produkt, das in einem Mitgliedstaat als Bier eingestuft wird, in einem anderen Mitgliedstaat als Malzgetränk gelten. Da eine technische Notwendigkeit für die Verwendung von Zuckerkulören (E 150a-d) in Malzgetränken besteht und diese lediglich in Bier zugelassen ist, wirkt sich die gegenwärtige Situation negativ auf den Binnenmarkt aus und beeinträchtigt den freien Verkehr dieser Produkte. Es ist daher angezeigt, dieser Situation Abhilfe zu schaffen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.06.2025

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