Art. 11 – Nicht förderfähige Vorhaben

REG_2014_508 · über den Europäischen Meeres- und Fischereifonds und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 2328/2003, (EG) Nr. 861/2006, (EG) Nr. 1198/2006 und (EG) Nr. 791/2007 des Rates und der Verordnung (EU) Nr. 1255/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates

Nicht förderfähig im Rahmen des EMFF sind folgende Vorhaben:
a)Vorhaben, die die Fangkapazität eines Schiffes erhöhen, oder Ausrüstungen, die die Fähigkeit eines Schiffes zum Aufspüren von Fischen verbessern;
b)der Bau neuer Fischereifahrzeuge oder die Einfuhr von Fischereifahrzeugen;
c)die vorübergehende oder dauerhafte Einstellung von Fangtätigkeiten, es sei denn, diese Verordnung sieht anderes vor;
d)Versuchsfischerei;
e)die Übertragung von Eigentum an einem Unternehmen;
f)direkte Besatzmaßnahmen, es sei denn, ein Unionsrechtsakt sieht solchen Besatz ausdrücklich als Erhaltungsmaßnahme vor oder es handelt sich um Versuchsbesatzmaßnahmen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.06.2025

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