ErwGr. 3

REG_2015_1378 · zur Änderung des Anhangs II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Verwendung von Riboflavinen (E 101) und Carotinen (E 160a) in getrockneten Kartoffeln in Form von Granulat oder Flocken

Am 23. Juni 2014 wurde ein Antrag auf Zulassung der Verwendung bestimmter Farbstoffe in getrockneten Kartoffeln in Form von Granulat oder Flocken gestellt; dieser Antrag wurde den Mitgliedstaaten zugänglich gemacht.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.06.2025

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