Art. 5 – Aus- und fortbildungsrelevante Forschungsarbeiten

REG_2015_2219 · über die Agentur der Europäischen Union für die Aus- und Fortbildung auf dem Gebiet der Strafverfolgung (EPA) und zur Ersetzung sowie Aufhebung des Beschlusses 2005/681/JI des Rates

(1)Die EPA unterstützt und ermutigt Forschungsarbeiten, die für die Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Rahmen ihrer Ziele gemäß Artikel 3 Absatz 1 relevant sind, und verbreitet Forschungsergebnisse. Zu diesem Zweck kann die EPA entsprechende Untersuchungen durchführen und Verzeichnisse über die verfügbare Forschung anlegen sowie den Bedarf an Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Bereich der Strafverfolgung ermitteln.
(2)Die EPA fördert und schließt Partnerschaften mit Einrichtungen der Union sowie mit öffentlichen oder privaten Hochschuleinrichtungen und ermutigt gegebenenfalls zu engeren Partnerschaften zwischen Hochschulen und Aus- und Fortbildungseinrichtungen im Bereich der Strafverfolgung in den Mitgliedstaaten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.06.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 5 REG_2015_2219 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 5 REG_2015_2219 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.