ErwGr. 4

REG_2015_2264 · zur Verlängerung und schrittweisen Beendigung der durch die Verordnung (EG) Nr. 920/2005 eingeführten befristeten Ausnahmeregelungen zu der Verordnung Nr. 1 vom 15. April 1958 zur Regelung der Sprachenfrage für die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft und zu der Verordnung Nr. 1 vom 15. April 1958 zur Regelung der Sprachenfrage für die Europäische Atomgemeinschaft

Zwar wird es für notwendig erachtet, die in Artikel 2 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 920/2005 vorgesehene Ausnahmeregelung ab dem 1. Januar 2017 um weitere fünf Jahre zu verlängern, doch sollten die Organe der Union ihren proaktiven Ansatz weiterverfolgen, mehr Informationen über die Tätigkeiten der Union in irischer Sprache bereitzustellen. Der Anwendungsbereich der Ausnahmeregelung sollte daher schrittweise eingeschränkt werden mit dem Ziel, dass die Ausnahmeregelung mit dem laufenden Fünfjahreszeitraum endet.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.06.2025

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