ErwGr. 5

REG_2015_2264 · zur Verlängerung und schrittweisen Beendigung der durch die Verordnung (EG) Nr. 920/2005 eingeführten befristeten Ausnahmeregelungen zu der Verordnung Nr. 1 vom 15. April 1958 zur Regelung der Sprachenfrage für die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft und zu der Verordnung Nr. 1 vom 15. April 1958 zur Regelung der Sprachenfrage für die Europäische Atomgemeinschaft

Um Verzögerungen im Gesetzgebungsverfahren der Union zu vermeiden, sollte die Einschränkung des Anwendungsbereichs der Ausnahmeregelung aufmerksam beobachtet und vor dem Hintergrund der verfügbaren Übersetzungskapazitäten überprüft werden. Die irischen Behörden und die Kommission sollten — in Zusammenarbeit mit den anderen Organen der Union — regelmäßig zusammenkommen, um die Fortschritte bei den Einstellungen, die die Organe der Union in diesem Zusammenhang vornehmen, die Kapazitäten externer Dienstleister und die verstärkte Zusammenarbeit bei den Sprachressourcen zu überwachen und sich über Fragen im Zusammenhang mit der Verfügbarkeit des Besitzstands ins Benehmen zu setzen —

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.06.2025

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