ErwGr. 6

REG_2015_728 · zur Änderung der Definition von spezifiziertem Risikomaterial in Anhang V der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates mit Vorschriften zur Verhütung, Kontrolle und Tilgung bestimmter transmissibler spongiformer Enzephalopathien

Um sicherzustellen, dass die Vorschriften für die SRM-Entfernung durchführbar und nicht unnötig kompliziert sind, und um die Kontrollen zu erleichtern, sollten nach Möglichkeit Unterschiede der aufgelisteten SRM nach Alter des Schlachttiers vermieden werden. Um ein hohes Maß an Gesundheitsschutz für den Menschen zu bewahren, sollten daher die letzten vier Meter des Dünndarms, des Caecums und des Mesenteriums (die sich nicht von den Nerven des Mesenteriums, dem Ganglionkomplex des Mesenteriums und des Caecums sowie dem mesenterialen Fett trennen lassen) für alle Altersgruppen auf der SRM-Liste bleiben.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.06.2025

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