ErwGr. 8

REG_2015_728 · zur Änderung der Definition von spezifiziertem Risikomaterial in Anhang V der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates mit Vorschriften zur Verhütung, Kontrolle und Tilgung bestimmter transmissibler spongiformer Enzephalopathien

Die Streichung des Duodenums, des Colons und des Dünndarms bis auf die letzten vier Meter von der SRM-Liste würde die EU-Liste näher an die internationalen Standards bringen. So empfiehlt Artikel 11.4.14 des OIE-Gesundheitskodexes für Landtiere, was Rinderdärme und Mesenterium betrifft, das gesamte distale Ileum (den letzten Teil des Dünndarms) von Rindern aller Altersgruppen aus Ländern mit einem kontrollierten oder einem unbestimmten BSE-Risiko aus dem Handel auszuschließen. Somit gibt es keine OIE-Empfehlung, die übrigen Teile der Rinderdärme oder des Mesenteriums vom Handel auszuschließen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.06.2025

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