Art. 2

REG_2015_754 · zur Eröffnung und Verwaltung der Zollkontingente der Union für hochwertiges Rindfleisch, Schweinefleisch, Geflügelfleisch, Weizen und Mengkorn sowie für Kleie und andere Rückstände

Es wird ein jährliches Zollkontingent der Union über eine Gesamtmenge von 7 000 Tonnen für frisches, gekühltes oder gefrorenes Schweinefleisch der KN-Codes 0203 19 13 und 0203 29 15 eröffnet.
Für die Kontingentsmenge gilt der Zollsatz des Gemeinsamen Zolltarifs von 0 v. H.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.06.2025

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