Art. 5

REG_2015_754 · zur Eröffnung und Verwaltung der Zollkontingente der Union für hochwertiges Rindfleisch, Schweinefleisch, Geflügelfleisch, Weizen und Mengkorn sowie für Kleie und andere Rückstände

Es wird ein jährliches Zollkontingent der Union über eine Gesamtmenge von 300 000 Tonnen für Qualitätsweizen der KN-Codes 1001 11 00 , 1001 19 00 und 1001 99 00 eröffnet.
Für die Kontingentsmenge gilt der Zollsatz des Gemeinsamen Zolltarifs von 0 v. H.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.06.2025

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