Art. 3

REG_2015_754 · zur Eröffnung und Verwaltung der Zollkontingente der Union für hochwertiges Rindfleisch, Schweinefleisch, Geflügelfleisch, Weizen und Mengkorn sowie für Kleie und andere Rückstände

Es wird ein jährliches Zollkontingent der Union über eine Gesamtmenge von 15 500 Tonnen für Hühnerfleisch der KN-Codes 0207 14 10 , 0207 14 50 und 0207 14 70 eröffnet.
Für die Kontingentsmenge gilt der Zollsatz des Gemeinsamen Zolltarifs von 0 v. H.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.06.2025

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